Mietrecht.

Trennung und die Mietwohnung?

Beide ehemals fest liierte Mieter haben den Mietvertrag unterschrieben und trennen sich, sodass einer der Partner ausziehen und den Mietvertrag beenden möchte. Der andere Partner möchte aber in der Mietwohnung bleiben und das Mietverhältnis fortführen.

Zunächst wäre es möglich, mit dem Vermieter im Dialog eine Mietentlassung des auszugswilligen Partners zu vereinbaren durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen Vermieter und den beiden Mietern.

Ist der Vermieter hiermit nicht einverstanden, kann der auszugswillige Partner die Wohnung zwar verlassen, bleibt aber Mietvertragspartei und haftet für eventuelle Mietschulden.

Selbst wenn der andere Partner sich mit dem Auszug des getrennten Mieters einverstanden erklärt, gibt es keinen Anspruch auf Mietvertragsentlassung durch den Vermieter.

Allerdings kann der auszugswillige Partner von dem im Mietobjekt verbleibenden Mieter verlangen, dass dieser zur Kündigung zustimmt.

Verweigert der verbleibende Mieter, kann der auszugswillige Mieter den verweigernden Mieter vor dem Amtsgericht auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Der auszugswillige Mieter hat also einen Anspruch gegenüber dem anderen Mieter.

Diese Klage ist gerichtet auf Abgabe einer Willenserklärung.

Erstellt von Rechtsanwalt Uwe Piehl, Kanzlei für Immobilien- und Mietrecht

Nordanschlag Heft 305 | Oktober 2020